Damit beantragt sie sinngemäss eine Überprüfung der Gültigkeit ihrer Einsprache. Mit Verfügung vom 7. Januar 2021 überwies die Staatsanwaltschaft – zwecks Prüfung der Gültigkeit der Einsprache – die amtlichen Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Im Rahmen ihres rechtlichen Gehörs beteuerte A.________ mit Eingabe vom 25. Februar 2021 erneut den fristgerechten Einwurf ihrer Einsprache in den Briefkasten der Schweizerischen Post.