1. A.________ wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Strafbefehl (BM 20 42347) vom 20. November 2020 wegen Widerhandlung gegen das kantonale Strafgesetz durch Verweigerung der Namensangabe schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 150.00 (zuzüglich Gebühren von CHF 100.00), unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei schuldhaftem Nichtbezahlen, verurteilt. Hiergegen erhob A.________ mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft informierte A.______