ihre Rechtsvertretung mit Eingabe vom 21. Januar 2021 nach und wies einleitend darauf hin, dass das parallel eröffnete Administrativverfahren im Nachgang an eine umfangreiche, mit Fotodokumentation und Handnotizen inkl. Skizze belegter Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 8. Oktober 2020 eingestellt worden sei. In der Hauptsache wurde zusammengefasst geltend gemacht, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr auf eine Sehhilfe angewiesen sei, was dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt mit dem Formular «Resultat der ärztlichen Fahreignungsuntersuchung» vom 12. September 2018 mitgeteilt worden sei.