Gleichzeitig verlangte ihr Rechtsvertreter Einsicht in die Akten und stellte eine begründete Stellungnahme in Aussicht. Am 1. Dezember 2020 gewährte die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und bat – im Fall des Festhaltens an der Einsprache – aus prozessökonomischen Gründen um die Bekanntgabe der Einsprachegründe, damit sie über das weitere Vorgehen entscheiden könne. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin resp.