_____ in E.________ (Ort) das Trottoir befahren sowie ihren Personenwagen ohne Sehhilfe gefahren haben. Nachdem ihr deswegen am 25. November 2020 ein Strafbefehl (Busse von CHF 500.00) ausgestellt worden war, erhob sie am 30. November 2020 via des von ihr beigezogenen Rechtsvertreters Einsprache. Gleichzeitig verlangte ihr Rechtsvertreter Einsicht in die Akten und stellte eine begründete Stellungnahme in Aussicht.