5 aus dem Geld der Geschädigten auch einen wesentlichen Teil für sich behalten konnte, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich sowohl beim sichergestellten Wechselgeld im Umfang von CHF 508.35 als auch den CHF 502.60 um deliktisches Geld handelt. Dies gilt auch für die im Schlafzimmerschrank aufgefundenen Noten im Gesamtbetrag von CHF 4'000.00, zumal es keine plausible Erklärung für dieses Geld gibt (sofern es sich um Einnahmen aus Taxifahrten handelt, ist auf die Beschwerde wie erwähnt nicht einzutreten).