5.5 Mit Blick darauf, dass der Beschwerdeführer jeweils mit dem bei der Geschädigten abgeholten Geld bezahlt worden ist (die Taxifahrtkosten waren im Betrag, den er vom abgeholten Geld behalten durfte, eingeschlossen), er seine Einnahmen hauptsächlich im Zusammenhang mit den Fahrten zur Geschädigten generiert hat und er