Eine unbekannte Täterschaft rief wiederholt bei der 90-jährigen Geschädigten an und gab sich als Polizist aus. Unter Vorspiegelung einer angeblich unmittelbar drohenden Gefahr für ihre Vermögenswerte wurde die Geschädigte überzeugt, grössere Bargeldmengen bei ihrer Bank abzuheben und anschliessend in ihren Briefkasten zu legen oder aber einer ihr unbekannten Person zu Handen der Polizei zu übergeben. Der Beschwerdeführer ist geständig, sich mit seinem Taxi sechs bis sieben Mal an das Domizil des Geschädigten begeben und ein Couvert abgeholt zu haben. Das Geld in den Couverts habe er via Bitcoin-Maschinen ins Ausland überwiesen.