4. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 263 Abs. 1 StPO und – als materiellrechtliches Pendant dazu – in Art. 69 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0). Betreffend den hinreichende Tatverdacht kann vorab auf die Ausführungen in den Entscheiden des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 28. Februar 2021 und 30. März 2021 verwiesen werden. Dem Beschwerdeführer wird Betrug zum Nachteil von F.________ (nachfolgend: Geschädigte) sowie Geldwäscherei vorgeworfen. Eine unbekannte Täterschaft rief wiederholt bei der 90-jährigen Geschädigten an und gab sich als Polizist aus.