1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Betruges sowie Geldwäscherei. Mit Verfügung vom 25. März 2021 beschlagnahmte sie in den Effekten des Beschuldigten u.a. Bargeld in der Höhe von CHF 508.35 und CHF 502.60 sowie anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten Bargeld in der Höhe von CHF 4'000.00. Gegen die Beschlagnahme dieser Vermögenwerte reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___