3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren sowie das Beschwerdeverfahrens wird am Ende des Verfahrens durch das Regionalgericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsident F.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)