10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Beschluss des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau, Kollegialgericht Dreierbesetzung, vom 25. März 2021 (PEN 20 164) wird aufgehoben. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 9’300.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, werden zur Hauptsache geschlagen.