141 StPO, auch mit Hinweis auf die Lehrmeinungen VETTERLI, Kehrtwende in der bundesgerichtlichen Praxis zu den Verwertungsverboten, in ZStrR 130/2012 S. 454 sowie RUCKSTUHL/DITTMANN/ARNOLD, Strafprozessrecht, 2011, N. 553). Auch VET- TERLI, auf deren Lehrmeinung das Regionalgericht abstellt, scheint eine zu einer absoluten Unverwertbarkeit führende Beweisausforschung nur anzunehmen, wenn die Behörden (ohne Anfangsverdacht) im vollen Wissen um die Illegalität eines solchen Vorgehens und in der Absicht, illegale Beweise zu erlangen, gehandelt haben (vgl. VETTERLI, a.a.O., S. 453 f. sowie Fussnote 27).