Die Staatsanwaltschaft sei im zu Unrecht wiederaufgenommen Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung, evtl. Mordes durch zu Unrecht angeordnete Zwangsmassnahmen zufällig auf Beweismittel für weitere Straftaten gestossen, welche nun im vorliegenden Verfahren angeklagt seien. Nach Ansicht des Regionalgerichts spiele es keine Rolle, ob im Rahmen einer unzulässigen Wiederaufnahme mittels «fishing expedition» auf Beweismittel betreffend wiederaufgenommenes Verfahren gestossen werde oder eben auf solche, die auf eine andere Straftat hinwiesen.