Die OFA umfasst damit einzig die Würdigung von bereits im Jahr 2006 vorhandenen Beweismitteln. Zudem geht daraus nicht hervor, inwiefern sich die Ausgangslage gegenüber dem Jahr 2003 geändert haben soll, stand der Beschuldigte doch bereits 2003 im Zentrum der Ermittlungen. 3.5 Zwar kann nicht verlangt werden, eine Tatsache oder ein Beweismittel nur als neu anzusehen, wenn sie oder es der Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren auch bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt nicht bekannt sein konnte.