Mit Beschluss vom 25. März 2021 stellte das Regionalgericht das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Dagegen reichte die Staatsanwaltschaft am 31. März 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein mit dem Antrag, der Beschluss des Regionalgerichts sei aufzuheben und das Verfahren fortzuführen, unter Kostenfolge. Das Regionalgericht und der Beschuldigte, Letzterer amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 3. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.