Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Hingegen erhob die Staatsanwaltschaft am 2. Juli 2020 beim Regionalgericht Em- mental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) Anklage gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen, Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen, sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen (p. 670 ff. Akten PEN 20 164). Mit Beschluss vom 25. März 2021 stellte das Regionalgericht das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein.