BSG 321.1) aufgehoben (p. 5 f. Akten PEN 20 164). Mit Verfügung vom 2. Juni 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung, evtl. Mordes, begangen am 28. März 2003 in D.________(Ort) zum Nachteil von E.________ (p. 1 Akten PEN 20 164). Gleichentags verfügte sie die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Beschuldigten gemäss Art. 323 StPO wegen vorsätzlicher Tötung, evtl. Mordes, begangen am 28. März 2003 in D.________(Ort) zum Nachteil von E.________ (p. 2 ff. Akten PEN 20 164).