an, dass seine Post am neuen Standort in E.________ wie bereits früher an seinem alten Standort in F.________ gestohlen werde. B.________ kann diesen Vorwurf nicht belegen. Objektive Beweise oder Zeugen, welche seine Aussage beweisen könnten, gibt es keine. Es ist auch kein Motiv ersichtlich, warum der Beschuldigte dies tun sollte. Selbst wenn es so wäre, dass die Post von B.________ tatsächlich gestohlen wird, gäbe es keinerlei Beweise bzw. Hinweise dafür, dass es sich bei der Täterschaft um den Beschuldigten handelt.