in E.________ mieten und Anfangs November 2019 seine gesamte Werkstatt dorthin verschieben müssen, wobei ihm Umzugskosten im Umfang von über CHF 2'000.00 entstanden seien, welche er sich hätte sparen können. Kurz nach seinem Auszug habe dann Herr C.________ seine ehemalige Werkstatt bei Herrn A.________ bezogen. Mit E-Mail vom 12.10.2020 reichte B.________ etliche «Beweisfotos» ein. Diese zeigen vorwiegend diverse (Oldtimer-)Autos auf dem Gelände des Beschuldigten. […] Weiter führte B.________ an, dass seine Post am neuen Standort in E.________ wie bereits früher an seinem alten Standort in F.________ gestohlen werde.