_ ist nicht einzutreten, weil ein vom Beschwerdeführer gefordertes Verfahren gegen diesen, welchem der identische Sachverhalt wie der vorliegende zugrunde lag, mit Verfügung (EO 20 10970) vom 1. Dezember 2020 rechtskräftig eingestellt worden ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die dem Beschuldigten vorgeworfenen Ehrverletzungsdelikte gerichtsstandsmässig an den Kanton H.________ abgetreten wurden, weshalb darauf ebenfalls nicht einzutreten ist.