5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt F.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 23. Juni 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: