Er sei schockiert. Niemals habe er so etwas auch mit Frauen gemacht. Er verstehe nicht, weshalb er dies nicht am selben Tag den Wächtern mitgeteilt habe (Z. 190 ff.). 7.2.2 Die Aussagen des Beschwerdeführers weisen Unstimmigkeiten auf. Einerseits schilderte er, dass er noch wisse, wie er in der Nacht zusammengezuckt sei und einen starken Schmerz aufgrund der Penetration verspürt habe. Andererseits will er sich danach an nichts mehr erinnern können. Er hätte sich gewehrt, wenn er wach gewesen wäre. Weiter sind auch die Aussagen, wonach ihm Mund und Nase zugehalten worden seien und er deshalb nichts mitbekommen habe, wenig plausibel.