Insgesamt sei der Beschwerdeführer nicht mal eine Stunde in dieser Zelle gewesen, danach habe er die Zelle gewechselt (Z. 100). Auf Vorhalt des Vorwurfes bestritt der Beschuldigte, so etwas gemacht zu haben. Er habe nicht einmal daran gedacht (pag. 122 f. u. Z. 134). Der Beschwerdeführer sei drüben in der Ecke gesessen. Er habe dies absichtlich so gemacht, dass ein Bett in der Mitte leer gewesen sei und er sei in der anderen Ecke gesessen. Niemals würde er Sex mit einem Mann haben (Z. 152 ff.). Er wisse nicht, weshalb er diese Vorwürfe gegen ihn erhebe. Vielleicht möge er keine Araber (Z. 157). Er sei schockiert.