7 wieder nach Appenzell ins Gefängnis geführt worden (Z. 61 f. u Z. 95 ff.). Es sei zu keinen speziellen Vorkommnissen in der Zelle in Bern gekommen (Z. 67 f.). Er sei aus Algerien und Muslime. Er habe kein Recht Sex mit Männern zu haben. Gott sage, dies sei verboten (Z. 71 u. Z. 76). Als der Beschwerdeführer in die Zelle geführt worden sei, hätten sie sich auf Französisch miteinander unterhalten (Z. 80 ff.). Insgesamt sei der Beschwerdeführer nicht mal eine Stunde in dieser Zelle gewesen, danach habe er die Zelle gewechselt (Z. 100).