Auf entsprechende Frage hin beschrieb der Beschwerdeführer die Schmerzen im Intimbereich als ein Ziehen im Anus- und Darmbereich (Z. 72 f.). Die Frage, ob er – als er auf die Toilette gegangen sei – im «Anusbereich» oder in der Unterhose habe Blut feststellen können, beantwortete der Beschwerdeführer dahingehend «ich denke in der Toilette». Er habe dies jedoch nicht genau erkennen können, da er seine Kontaktlinsen nicht getragen habe. Er habe jedoch rasch bemerkt, dass er Schmerzen gehabt habe (Z. 112 ff.). Den mutmasslichen sexuellen Übergriff schilderte der Beschwerdeführer im Weiteren als reine Vermutung.