6 bereich und Kopfschmerzen gehabt. Am nächsten Tag habe er immer noch Probleme mit Stuhlgang gehabt, weshalb er vom Gesundheitsdienst starke Abführmittel erhalten habe. Dem Gefängnispersonal habe er nichts mitgeteilt, da es ihm peinlich gewesen sei (Z. 78 f.). Auf entsprechende Frage hin beschrieb der Beschwerdeführer die Schmerzen im Intimbereich als ein Ziehen im Anus- und Darmbereich (Z. 72 f.).