7.2.1 Nicht in Abrede gestellt werden die vom Beschwerdeführer genannten Beschwerden. Anlässlich seiner Befragung vom 30. Oktober 2020 führte der Beschwerdeführer hierzu aus (Z. 39 ff.), dass er am Nachmittag des 14. Januar 2020 ziemlich viel gekifft habe, da ihn der bevorstehende Gefängnisaufenthalt von 14 Tagen ziemlich belastet habe. Er habe sich für eine Nichtraucherzelle angemeldet, um einen Nikotinentzug machen zu können. Er sei mit einem Algerier in die Zelle gekommen. Dieser habe ihn bereits zu Beginn «speziell und gruselig» angeschaut und er habe gedacht, dass dieser «ein wenig ein komischer Typ» sei.