Es würden auch keine objektiven Hinweise vorliegen, wonach eine solche Tat jemals stattgefunden habe. Es liege der Schluss nahe, dass sich der Beschwerdeführer ein wirklichkeitsfremdes Narrativ zurechtgelegt habe, um seine psychologischen Probleme mit externen Gründen zu erklären. Die homophoben Äusserungen seiner Kollegen dürften diese verzerrte Wahrnehmung verstärkt und dazu geführt haben, dass der Beschwerdeführer aus den von ihm genannten «Indizien» ein für sich stimmiges Bild konstruiert habe, so dass er nicht bei sich selbst nach den Gründen für seinen Rückzug habe suchen müssen.