6. Der Beschuldigte schliesst sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und hält zusammengefasst fest, dass die subjektiven Empfindungen des Beschwerdeführers keinen Schluss auf eine Schändung zuliessen. Der Beschuldigte zeigte weiter auf, weshalb eine Verurteilung des Beschuldigten selbst dann ausgeschlossen wäre, wenn den Aussagen des Beschwerdeführers Glauben geschenkt würde. Der Beschwerdeführer wäre aufgewacht, wenn sich der Beschuldigte an ihm vergangen hätte.