Erst auf konkrete Nachfrage, was er in der Nacht gespürt habe, habe der Beschwerdeführer gemeint, er denke, es sei das Glied des Beschuldigten gewesen, das in ihn eingedrungen sei. Es sei ein stechender Schmerz gewesen. Er habe sich erst viel später wieder daran erinnert und wisse nicht, warum er zum Schluss gekommen sei, dass es das Glied gewesen sei. Er könne sich vorstellen, dass der Beschuldigte ihm die Nase und den Mund zugehalten habe, weil er vom Vorfall nichts mitbekommen habe. Am Morgen habe er starke Kopfschmerzen und Atemnot gehabt.