Daraus leite der Beschwerdeführer ab, dass da «etwas passiert» sein müsse. Auf Frage, welche Schmerzen er im Intimbereich verspürt habe, habe er gemeint, es sei ein Ziehen im Anus- und Darmbereich gewesen. Dem Gesundheitsdienst habe er nur mitgeteilt, dass er starke Bauchschmerzen gehabt habe. Als Ursache für diese Beschwerden habe er Monate später – plötzlich in der Nacht aufgewacht – die «Gewissheit» erhalten, dass er in jener Nacht «vergewaltigt» worden sei. Erst auf konkrete Nachfrage, was er in der Nacht gespürt habe, habe der Beschwerdeführer gemeint, er denke, es sei das Glied des Beschuldigten gewesen, das in ihn eingedrungen sei.