Er sei in Appenzell gewesen. Später wolle er sich an die Nacht, die er im Januar 2020 in Bern verbracht habe, doch gut erinnern können. Seine Aussagen seien widersprüchlich. Im Weiteren habe der Beschuldigte angegeben, dass er nicht einmal eine Stunde mit dem Privatkläger in einer Zelle gewesen sei. Gemäss Nachtrag der Polizei zum Anzeigerapport hätten Abklärungen ergeben, dass der Beschwerdeführer erst am 15. Januar 2020 in eine andere Zelle verlegt worden sei. Der Beschuldigte mache offenbar tatsachenwidrige Aussagen.