A.________ hat dem Kanton Bern die für das Beschwerdeverfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 5‘603.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'367.88, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).