bekannt sein dürfte. Weiter wurden am 6. Juli 2021 unter E-Mail an Law Clinic + Tel. von Law Clinic 0.66 Stunden (Praktikant) verrechnet; auch der diesbezügliche Aufwand erscheint nicht als geboten. Ferner ist das Prüfen des Entscheides – im Gegensatz zu Abschlussarbeiten – nach Ansicht der Beschwerdekammer nicht mehr vom amtlichen Mandat erfasst, sondern betrifft bereits das allfällige Rechtsmittelverfahren vor Bundesgericht, weshalb dieser Aufwandposten von 1.5 Stunden auf 0.33 Stunden (Abschlussarbeiten) gekürzt wird. Endlich entstand für die Hauptverhandlung lediglich ein Zeitaufwand von 4.5 statt 8 Stunden.