So wurden für spezifisches Rechtstudium betr. Beschwerdefrist in der Hauptsache am 18. Februar 2020, also kurz nach der Eröffnung des Dispositivs des vorinstanzlichen Beschlusses vom 12. Februar 2020, 0.33 Stunden verrechnet. Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsmittelbelehrung des (unbegründeten) Beschlusses vom 12. Februar 2020 zutreffend zu entnehmen ist, dass innert 10 Tagen ab Erhalt des schriftlich begründeten Entscheids schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden kann, erscheint die diesbezügliche Abklärung nicht als notwendig, zumal die Beschwerdefrist von 10 Tagen im Strafverfahren einem Rechtsanwalt allgemein