13. Verletzung des Abstandsgebots 13.1 Der Beschwerdeführer rügt betreffend den Vollzug der Verwahrung mit Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR eine Verletzung des Abstandsgebots, da in der Schweiz zurzeit keine für den Verwahrungsvollzug geeignete Einrichtung im Sinne von Art. 65 Abs. 5 StGB [recte: Art. 56 Abs. 5 StGB] existiere, weshalb sich die Verwahrungsanordnung als unzulässig erweise. Er rügt in diesem Zusammenhang insbesondere die Begründung der Vorinstanz, welche die Frage offenliess, da es sich um eine Vollzugsfrage handle, wofür die BVD zuständig seien. 13.2 Sinn und Zweck von Art.