Zusammengefasst gehe er von einem sehr hohen Risiko erneuter Sexual- und Gewaltdelikte aus, sollte der Beschwerdeführer in Freiheit entlassen werden. Besonders das Risiko sexueller Handlungen mit Kindern schätze er als sehr hoch ein (höher als 50%). Die Rückfallquote für Tötungsdelikte sei ferner seitens des Beschwerdeführers um ein Vielfaches höher als die Basisrückfallrate bei Tötungsde-