_ kommt in seinem Gutachten zum Gesamtergebnis, das Risiko seitens des Beschwerdeführers für erneute Sexual- und Gewaltdelikte sei immer noch aussergewöhnlich hoch, gerade auch im Vergleich mit anderen Sexualund Gewaltstraftätern. Insbesondere auch im Bereich sexueller Tötungsdelikte sei deutlich, dass der Beschwerdeführer ein weit überdurchschnittliches Risiko aufweise – selbst im Vergleich mit anderen Menschen, welche schon einmal getötet hätten (pag. 388 Akten Vorinstanz).