12.14 Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere die ungünstigen klinischen Variablen (keine Einsicht in Störung und/oder Risiko; negative Einstellungen, psychotische Symptome, Impulsivität und fehlende Behandlungserfolge), welche beim Beschwerdeführer bis auf die Psychose deutlich erfüllt sind. Auch der – negativ ins Gewicht fallenden – Beurteilung Dr. med. Hiersemenzels bei den Risikovariablen (Fehlen realistischer Zukunftspläne; Mangel an einem unterstützenden Entlassungsumfeld; fehlende Compliance insbesondere mangels Nutzung eines ambulanten Therapieangebots;