ausgesprochen viele legalprognostische Faktoren zu bejahen seien. Bedenklich sei aber nicht nur die hohe Anzahl der zu bejahenden Risikofaktoren, sondern vor allem, dass sich mehrere Faktoren als äusserst schwergewichtig darstellten (vor allem Art und Schwere der Delikte und der Störungen). Er erreiche aber nicht nur in den «historischen» H-Items einen hohen Wert, sondern auch in den klinischen C-Items und vor allem auch in den auf die Zukunft gerichteten R-Risikoitems (pag. 371 if., insbesondere 373).