gefahr bei regulären Instrumenten korrigieren könnten. Auch das Bundesgericht habe sich dahingehend geäussert, dass das Alter als protektiver Faktor ab dem 50. Lebensjahr zunehmend an Bedeutung zu gewinnen beginne, weshalb eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Faktor Alter angezeigt sein könne (mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_424/2015 vom 4. Dezember 2015 E. 2.7). Da der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Begutachtung knapp 51 Jahre alt gewesen sei, falle er in die genannte Alterskategorie.