Beim Prognoseinstrument Stable seien ihm im Widerspruch dazu für den Faktor «Beziehungsfähigkeit» zwei Punkte gegen worden, weil er nie mit einer Partnerin zusammengelebt und aktuell keine Beziehung habe, was in Anbetracht der langen Haft des Beschwerdeführers stossend sei. Der Gutachter führte hierzu einleuchtend aus, dass es sich bei PCL-R und Stable um unterschiedliche Instrumente handle, welche von ganz unterschiedlichen Arbeitsgruppen entwickelt worden seien und deshalb in unterschiedlicher Weise definiert würden. Man könne beide nicht einfach nebeneinanderstellen und die einzelnen Items vergleichen.