Der Beschwerdeführer rügt in diesem Zusammenhang, Dr. med. F.________ habe beim Prognoseinstrument PCL-R im Rahmen der Beurteilung des Item 17 – viele kurzzeitige ehe(ähn)liche Beziehungen – auf eine Punktevergabe verzichtet, weil sich der Beschwerdeführer seit jungem Erwachsenenalter in Haft befände, was einleuchte. Beim Prognoseinstrument Stable seien ihm im Widerspruch dazu für den Faktor «Beziehungsfähigkeit» zwei Punkte gegen worden, weil er nie mit einer Partnerin zusammengelebt und aktuell keine Beziehung habe, was in Anbetracht der langen Haft des Beschwerdeführers stossend sei.