Unter defizitäre kognitive Lösungsstrategien führt der Gutachter weiter aus, der Beschwerdeführer sei beeinträchtigt, alltägliche Probleme zu erkennen und angemessen zu lösen (2 Punkte). Im Gutachten führt der Gutachter andernorts diesbezüglich überzeugend aus: «Er ist in seiner Kommunikationsfähigkeit und in dem Managen konfliktträchtiger Situationen aber immer noch deutlich beeinträchtigt. Durch die aussergewöhnlich lange Vollzugsgeschichte (rund 30 Jahre im Vollzug) mit Inhaftierung als junger Erwachsener, hat er nie gelernt, selbständig ein Leben führen zu können.» Weiter führt er