Empathiedefizite und Impulsivität bestätigt der Gutachter sehr deutlich und vergibt jeweils zwei Punkte. Auch dies erscheint einleuchtend, zumal insbesondere in den Vollzugsberichten wiederholt von diesbezüglichen Problemen berichtet wurde, auch im aktuellen Vollzugsbericht vom 23. Juni 2021 (vgl. auch pag. 1526 Vollzugsakten [Bd. 6]). Unter defizitäre kognitive Lösungsstrategien führt der Gutachter weiter aus, der Beschwerdeführer sei beeinträchtigt, alltägliche Probleme zu erkennen und angemessen zu lösen (2 Punkte).