Unter generiert soziale Zurückweisung und Einsamkeit führt der Gutachter aus, dies treffe teilweise zu, da der Beschwerdeführer innerhalb der Vollzugsanstalt keine Freundschaften pflegte, allerdings externe Sozialkontakte (1 Punkt). Dem aktuellen Vollzugsbericht vom 23. Juni 2021 ist hierzu zu entnehmen, der Beschwerdeführer habe nur oberflächlichen Kontakt zu den meisten Mitgefangenen; zu zwei bis drei Mitgefangenen allerdings «engere Kontakte». Empathiedefizite und Impulsivität bestätigt der Gutachter sehr deutlich und vergibt jeweils zwei Punkte.