In der Entwicklungsstichprobe wiesen weniger als 1 % der Sexual- und Gewaltstraftäter einen höheren Summenwert auf. Personen aus dieser Gruppe sind zu 100 % innerhalb von 7 Jahren nach Entlassung erneut wegen eines Gewaltdelikts, einschliesslich Sexualdelikte, angeklagt oder verurteilt worden. Der Beschwerdeführer macht dagegen geltend, da bei der Prüfung mittels VRAG das Ergebnis des PCL-R miteinfliesse, sei in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass ein leicht abweichendes Ergebnis beim PCL-R zu einem deutlich milderen Ergebnis beim VRAG geführt hätte.