_ war ferner weiblich (-1 Punkte). Der Beschwerdeführer erfüllt darüber hinaus die DSM-III-Kriterien für irgendeine Persönlichkeitsstörung (3 Punkte) bzw. für Schizophrenie (1 Punkt). Für die mehr als 35 Punkte beim PCL-R sind ferner weitere 12 Punkte zu vergeben. Der Beschwerdeführer erreicht so einen Summenwert von 30, was der Risikokategorie 9 (von 9) entspricht. In der Entwicklungsstichprobe wiesen weniger als 1 % der Sexual- und Gewaltstraftäter einen höheren Summenwert auf.