_ sprach in seinem Gutachten vom 21. März 2006 (pag. 0155 ff. Verfahren S 03 1007) von Selbstwertregulationsstörungen und beschrieb diese als ein Schwanken zwischen Selbstunsicherheit einerseits und impulsivem, sich auflehnendem, teilweise dissozialem Verhalten andererseits. Der Beschwerdeführer sei nicht in der Lage gewesen, sich grundlegend in die Gefühlswelt anderer Menschen einzuleben, auf diese einzugehen und auch die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen. In diese psychosexuelle Entwicklung hätten sich unreife Anteile von naiven Vorstellungen mit Selbstwertüberhöhung gemischt (pag. 1787 f. Vollzugsakten [Bd. 7]). Dr. med. F.__